Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei einer fristlosen Kündigung?  

Arbeitgeber sprechen häufig eine fristlose Kündigung aus, um sich schnellstmöglich, und zwar sofort von einem Mitarbeiter trennen zu können. In der Praxis ist es jedoch in den meisten Fällen so, dass eine fristlose Kündigung unwirksam ist. Sie erfahren in diesem Ratgeber, was Sie als Arbeitnehmer beachten müssen und im Falle einer ausgesprochenen fristlosen Kündigung tun können.

Was genau wird unter einer fristlosen Kündigung verstanden?

Bei einer fristlosen Kündigung findet eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses statt. Sie kommt lediglich dann infrage, wenn dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Personenbezogenesowie betriebsbedingte Gründe sind für eine fristlose Kündigung unwirksam. Für Arbeitnehmer stellt eine fristlose Kündigung die folgenden Nachteile dar:

sofortige Arbeitslosigkeit
Verhängung einer Sperrzeit durch die Arbeitsagentur
problematische Jobsuche

Zudem ist bei einer fristlosen Kündigung, im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung, ein Kündigungsgrund erforderlich. Eine Frist muss entsprechend nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund wird die fristlose Kündigung auch häufig als außerordentliche Kündigung bezeichnet.

Wann darf eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden?

Damit eine fristlose Kündigung gültig ist, müssen die folgenden Punkte beachtet werden:

Wichtiger Grund

Um das Arbeitsverhältnis sofort kündigen zu können, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser muss e dem Kündigenden zudem unzumutbar machen, bis zur Kündigungsfrist abzuwarten. Bei der Abwägung, ob ein wichtiger Grund vorhanden ist, müssen auch die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise die soziale Situation des Gekündigten.

Frist

Trotz des Namens, gibt es eine Frist bei einer fristlosen Kündigung zu beachten, und zwar die Erklärungsfrist. Diese ergibt sich aus § 626 Abs. 2 BGB und besagt, dass eine fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden muss. Die Zustellung des Kündigungsschreibens muss innerhalb dieser Zeit erfolgen.

Abmahnung

Weiterhin darf eine fristlose Kündigung nur dann erfolgen, wenn sie das letztmögliche Mittel darstellt. Zudem muss zuvor eine Abmahnung ausgesprochen werden. Dies kann beispielsweise die Beanstandung der Leistung eines Arbeitnehmers sein. Eine Ausnahme gilt dann, wenn es einen Pflichtverstoß im Vertrauensbereich gab.

Das sollten Sie als Arbeitnehmer bei Erhalt einer fristlosen Kündigung tun

Wenn Sie eine fristlose Kündigung ihres Arbeitgebers erhalten haben, sollten Sie in einem ersten Schritt schriftlich nach einem Kündigungsgrund fragen. Es ist zudem empfehlenswert, sich zeitgleich an einen Experten zu wenden, da dieser besser mit der Rechtslage vertraut ist, und Sie in allen Belangen unterstützen und beraten kann. So können Sie sich beispielsweise an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Kiel wenden.Zudem kann später, je nachdem, um welche Instanz es sich beim Gericht handelt, ein Anwaltszwang bestehen. Dies bedeutet, dass sie von einem Anwalt vor Gericht vertreten werden müssen. Es ist somit von Vorteil, sich bereits frühzeitig mit einem Rechtsexperten zusammenzusetzen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

 

Kündigungsschutzklage einreichen

Wenn Ihr Anwalt der Meinung ist, dass Sie gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen sollten, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung, beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird die fristlose Kündigung automatisch gültig. Das generelle Ziel einer Kündigungsschutzklage ist, dass die fristlose Kündigung entweder durch das Arbeitsgericht als unwirksam erklärt wird, oder sich beide Parteien auf einen Vergleich einlassen, wodurch aus der außerordentlichen Kündigung eine fristgemäße Kündigung wird