Filesharing im deutschen Recht – Die Abmahnung folgt auf dem Fuß

Filesharing ist heute fast normal, wobei die Eigennutzung meist kein Problem ist. Erst wenn die so erlangten Daten an andere weitergegeben werden, dann macht sich der Anbieter strafbar. In diesem Fall folgt direkt eine Abmahnung, die allerdings nicht unbedingt kostenlos ist. Hier ist besonders die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer sehr aktiv und versendet eine Abmahnung.

Waldorf Frommer Abmahnung – was tun!?

Anwalt am Schreibtisch
Oft hilft es, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Sollte der angegebene Tatbestand nicht zutreffen, dann reicht nicht einfach ein Widerspruch. Hier muss auf jeden Fall ein Anwalt eingeschaltet werden, was leider in vielen Fällen nicht geschieht. Viele Menschen die eine Waldorf Frommer Abmahnung erhalten haben, einigen sich und zahlen dann. Dabei ist in diesen Fällen nicht die Frage ob jemand das gemacht hat oder nicht, die IP-Adresse ist ausschlaggeben. Sollte sich allerdings jemand den Anschluss mit mehreren Familienmitglieder oder Freunden teilen, dann wird es schon komplizierter. Wenn sich hier der Schuldige nicht meldet, dann kann ein Anwalt etwas gegen die Abmahnung unternehmen. Denn ein Verursacher muss eindeutig festgestellt werden, was in diesen Fällen nicht möglich ist. Somit sollte niemand die Abmahnung von der Anwaltskanzlei bezahlten, vielmehr einen Anwalt einschalten. So ein Anwalt ist in der Regel günstiger, als das was die Abmahnung kosten würde. Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München ist bekannt dafür, viele Abmahnungen für Filesharing und Urheberrechtsverletzungen zu versenden.

Nicht warten, sondern ganz schnell handeln

Dabei ist es egal, ob sie dieses Vergehen begangen haben oder nicht. Falls sie das Vergehen begangen haben, muss trotzdem ein Anwalt eingeschaltet werden. In vielen Fällen sind es aber minderjährige Kinder, die sich keiner Schuld bewusst sind. Hier ist es wichtig, dass die Eltern ihren Kindern dieses Vergehen vorher erklären. Ein einfaches Verbot ist ausreichend und schützt die Eltern vor einer Bestrafung. Doch der sicherste Weg ist in diesem Fall, die Kinder niemals alleine am Computer zu lassen. Ansonsten hilft es auch, einige Aktivitäten einzuschränken. Hierzu kann auch der Download gehören, wodurch eine Abmahnung ausbleiben wird. Also wer Filesharing betreibt, der muss mit so einer Abmahnung rechnen.

Kostenlos ist der Download in diesem Fall nur zur eigenen Nutzung. Dies steht immer auch in den Nutzungsbedingungen und wird leider immer ignoriert. Das kann dann teuer werden, denn die Waldorf Frommer Abmahnung ist teuer. In der Regel wird über 900 Euro gefordert, was für den einfachen Arbeitnehmer eine Stange Geld ist. Zusätzlich muss jeder dann eine Unterlassung unterschreiben. Das Urheberrecht gilt auch im Internet und sollte nicht ignoriert werden. Denn den Urhebern entsteht jedes Jahr ein riesiger Schaden, was dann auch strafrechtliche Folgen. So kann es bei einem Prozess sogar eine Freiheitsstrafe bis 3 Jahre geben. Also sich lieber an die Gesetze halten und kein Filesharing betreiben. Das ist immer noch der sicherste Weg, wobei das vor einer Abmahnung nicht immer schützt.

Anwalt mit Erfahrung fragen

Meistens kostet die erste Beratung bei einem Anwalt nichts, doch dabei wird es bei einer Waldorf Frommer Abmahnung nicht bleiben. Ein einfacher Widerspruch genügt hier nicht, denn diese Anwaltskanzlei will Sicherheiten haben. Am besten lieber gleich bei dem Anwalt nachfragen was dies kosten könnte, wobei der Anwalt günstiger ist. Viele Anwälte haben für die Waldorf Frommer Abmahnung schon feste Preise, wodurch ein direkter Vergleich möglich ist. Denn die Abmahnung ist fast dreimal so teuer, wie ein guter Anwalt. Daher nicht lange zögern, sondern bei einer Abmahnung direkt handeln. Filesharing ist heute fast normal, doch die Verbreitung ist verboten. Genau das wird immer wieder missachtet und kostet.