Wirecard – einst gefeiertes Aushängeschild der deutschen Fintech-Branche – steht heute für den größten Wirtschaftsskandal der Nachkriegszeit. Nach mehr als 200 Verhandlungstagen nähert sich der Strafprozess gegen Ex-CEO Markus Braun seinem Ende. Die Anklage: gewerbsmäßiger Bandenbetrug mit einem Schaden von 3,1 Milliarden Euro.
Der Skandal: Was geschah bei Wirecard?
Im Juni 2020 erschütterte eine Nachricht die Finanzwelt: 1,9 Milliarden Euro auf angeblichen Treuhandkonten bei philippinischen Banken existierten nicht. Sie hatten nie existiert. Die Wirtschaftsprüfer von EY, die jahrelang die Bilanzen testiert hatten, verweigerten erstmals das Testat. Wenige Tage später meldete der DAX-Konzern Insolvenz an.

Die Enthüllung war das Ergebnis jahrelanger Recherchen, vor allem durch die Financial Times. Schon ab 2015 gab es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten – doch Wirecard und die Finanzaufsicht BaFin taten diese als Marktmanipulation ab. Die BaFin ging sogar gegen kritische Journalisten vor, statt den Hinweisen nachzugehen.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss des Bundestages deckte später gravierende Versäumnisse auf: bei der Wirtschaftsprüfung, bei der Aufsicht, in der Politik. Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses dokumentiert das Systemversagen auf über 2.000 Seiten.
Der Münchner Mammutprozess
Das Verfahren vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts München I begann am 8. Dezember 2022 und hat sich zum längsten Wirtschaftsstrafprozess der deutschen Geschichte entwickelt. Über 700 Aktenbände und 42 Terabyte gesicherte Daten mussten ausgewertet werden.
Die ursprünglich 474 Seiten umfassende Anklageschrift wurde im Dezember 2024 nach §§ 154, 154a StPO auf zehn Kernvorwürfe beschränkt – ein notwendiger Schritt, nachdem die Beweisaufnahme die geplante Dauer weit überschritten hatte. Die letzten Zeugenvernehmungen sind für Januar 2026 geplant, ein Urteil wird im ersten Halbjahr 2026 erwartet.
Vorsitzender Richter Markus Födisch erklärte im August 2025, das Verfahren befinde sich „in der Endphase“. Sitzungstermine wurden bis zum 29. Juni 2026 angesetzt.
Die Angeklagten: Drei Männer, drei Strategien
Die drei Angeklagten befinden sich in völlig unterschiedlichen prozessualen Situationen. Einer sitzt seit über fünf Jahren in Untersuchungshaft und bestreitet alles. Einer hat als Kronzeuge umfassend ausgesagt und belastet die anderen schwer. Und einer schwieg jahrelang, bevor er erstmals Fehler einräumte – ohne jedoch ein Geständnis abzulegen. Ihre Strategien könnten unterschiedlicher nicht sein.
Markus Braun: Der bestreitende CEO
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende sitzt seit dem 22. Juli 2020 in Untersuchungshaft – über fünf Jahre ohne rechtskräftiges Urteil. Eine beispiellose Dauer, die verfassungsrechtliche Fragen aufwirft.
Brauns Verteidigungsstrategie basiert auf einer radikalen Gegenerzählung: Er sei selbst Opfer einer kriminellen Vereinigung geworden. Das Geschäft habe tatsächlich existiert, die Milliarden seien von anderen veruntreut worden. Seine Anwältin Theres Kraußlach reichte hunderte Beweisanträge ein, um die Existenz des Drittpartnergeschäfts zu belegen – bislang ohne Durchbruch.
Oliver Bellenhaus: Der Kronzeuge
Der ehemalige Leiter der Wirecard-Tochter in Dubai wurde im Februar 2024 nach 1.311 Tagen U-Haft unter Auflagen entlassen. Seine Aussagen bilden eine tragende Säule der Anklage.
Auf die Frage, ob das Drittpartnergeschäft existiert habe, antwortete er vor Gericht: „Ich antworte in aller Deutlichkeit: nein.“ Er bezeichnete Wirecard als „Krebsgeschwür“ mit einem „System des organisierten Betrugs“ und Braun als „absolutistischen CEO“. Die Verteidigung attackiert ihn als „professionellen Lügner“.
Stephan von Erffa: Der späte Aussagende
Der ehemalige Chefbuchhalter schwieg jahrelang. Im Juli 2024 räumte er erstmals „Fehler“ ein, bestritt jedoch jede Bandenzugehörigkeit. Das Gericht stellte eine Strafe von sechs bis acht Jahren bei vollständigem Geständnis in Aussicht – von Erffa machte davon keinen Gebrauch.
Die strafrechtlichen Vorwürfe
Im Zentrum steht der Vorwurf des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs nach § 263 Abs. 5 StGB. Als Verbrechen sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Bei Tatmehrheit drohen nach § 54 Abs. 2 StGB bis zu 15 Jahre Gesamtfreiheitsstrafe.
Die Anklage geht von einer Bande aus mindestens vier Personen aus, die seit 2015 systematisch Bilanzen fälschten. Kern des Betrugs: Das sogenannte Third Party Acquiring-Geschäft in Asien. Wirecard wies Treuhandguthaben von 1,9 Milliarden Euro aus – auf Konten, die nie existierten. Die philippinischen Banken BDO und Bank of the Philippine Islands bestätigten dies kategorisch. Dieser Fall zeigt auch, wie komplex die Karriere im Wirtschaftsstrafrecht sein kann.
Weitere Vorwürfe:
- Bilanzfälschung (§ 331 Nr. 1 HGB): Unrichtige Jahresabschlüsse 2015 bis 2019
- Untreue (§ 266 StGB): Ein Darlehen über 100 Millionen Euro, von dem 35 Millionen zur Tilgung von Privatschulden verwendet worden sein sollen
- Marktmanipulation (§ 119 Abs. 5 WpHG): Irreführende Ad-hoc-Mitteilungen zur künstlichen Kursstützung
Rechtlicher Hintergrund: Die Kronzeugenregelung nach § 46b StGB ermöglicht Strafmilderung für Aussagen, die zur Aufklärung beitragen. Sie mindert jedoch nicht die Schuld – ein dogmatisches Spannungsverhältnis, das in der strafrechtswissenschaftlichen Literatur kritisch diskutiert wird.
Jan Marsalek: Der unerreichbare Hauptverdächtige
Die spektakulärste Figur des Skandals entzieht sich der deutschen Justiz. Jan Marsalek, ehemaliger COO und mutmaßlicher operativer Kopf des Betrugs, tauchte am 19. Juni 2020 unter – einen Tag nach Bekanntwerden der fehlenden Milliarden.
Nach Recherchen von Spiegel, ZDF und internationalen Medien lebt er unter dem Falschnamen „Alexander Mikhailovich Nelidov“ in Moskau unter FSB-Schutz. Sein Mobiltelefon wurde 2024 über 300 Mal in der Nähe des FSB-Hauptquartiers registriert.

Die Ermittler gehen davon aus, dass Marsalek bereits seit mindestens 2010 für russische Geheimdienste tätig war. Im März 2025 wurden in London drei Personen wegen russischer Spionage verurteilt – Marsalek wurde im Urteil als Koordinator genannt. Der Generalbundesanwalt hat inzwischen ein separates Spionageverfahren eingeleitet.
Jüngste Recherchen von Tagesschau und BR beleuchten zudem Verbindungen zu internationalen Glücksspiel-Netzwerken und undurchsichtigen Offshore-Konstrukten – Spuren, die für die Ermittler von Bedeutung sein könnten.
Ein Interpol-Haftbefehl ist seit August 2020 weltweit ausgeschrieben. Doch Russland kooperiert nicht. Da Marsalek offenbar die russische Staatsbürgerschaft besitzt, bleibt er für die deutsche Justiz unerreichbar.
Die Anleger: Milliardenverluste ohne Aussicht auf Entschädigung
Für die rund 50.000 Wirecard-Aktionäre endete die juristische Aufarbeitung bitter. Im November 2025 entschied der BGH (IX ZR 127/24), dass Aktionärsansprüche nicht als einfache Insolvenzforderungen geltend gemacht werden können.
Die Zahlen sind ernüchternd: 8,5 Milliarden Euro wurden zur Insolvenztabelle angemeldet, die Insolvenzmasse beträgt nur etwa 650 Millionen Euro. Die Anleger werden leer ausgehen.
Auch die Hoffnung auf Schadensersatz von EY zerschlug sich. Das Bayerische Oberste Landesgericht urteilte im Februar 2025 im Kapitalanleger-Musterverfahren, dass die EY-Testate keine „Kapitalmarktinformation“ im Sinne des KapMuG darstellen. Die BaFin wurde vom BGH bereits im Januar 2024 von jeglicher Haftung freigesprochen – sie handele ausschließlich im öffentlichen Interesse.
Systemische Konsequenzen: Das FISG
Als direkte Reaktion auf den Skandal trat am 1. Juli 2021 das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) in Kraft. Die wichtigsten Änderungen:
- Erweiterte BaFin-Befugnisse: Die Aufsicht erhielt Durchsuchungs- und Beschlagnahmerechte für die Bilanzkontrolle
- Ende des Zweistufensystems: Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) wurde aufgelöst, die BaFin ist allein zuständig
- Höhere Prüferhaftung: Bei börsennotierten Unternehmen gilt eine Obergrenze von 16 Millionen Euro bei einfacher Fahrlässigkeit – bei grober Fahrlässigkeit haftet der Prüfer unbegrenzt
- Falscher Bilanzeid (§ 331a HGB): Neuer Straftatbestand mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe
Dennoch bleibt die Reform lückenhaft. Das geplante Verbandssanktionengesetz zur Einführung einer echten Unternehmensstrafbarkeit scheiterte. Deutschland kennt damit weiterhin keine strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen – anders als etwa die USA.
Ausblick: Ein Präzedenzfall mit Grenzen
Der Wirecard-Prozess wird voraussichtlich mit einer hohen Freiheitsstrafe für Markus Braun enden. Für das deutsche Wirtschaftsstrafrecht bleibt der Fall dennoch in gewisser Weise singulär: Die Kombination aus gefälschten Bankbestätigungen, kooperativem Kronzeugen und physischer Unerreichbarkeit des Hauptverdächtigen wird sich kaum wiederholen.
Die eigentlichen Lehren betreffen weniger das Strafrecht als die präventive Aufsicht. Dass ein DAX-Konzern über Jahre fiktive Milliarden in seinen Bilanzen ausweisen konnte, offenbart systemische Defizite. Das FISG hat einige Lücken geschlossen – ob es ausreicht, um einen neuen Wirecard zu verhindern, wird sich zeigen.
Fazit
Der Wirecard-Skandal ist mehr als ein Wirtschaftskrimi. Er ist ein Lehrstück über die Grenzen von Aufsicht, die Macht von Netzwerken und die Schwierigkeiten internationaler Strafverfolgung. Während der Prozess in München seinem Ende entgegengeht, bleiben zentrale Fragen offen: Wo ist das Geld? Wird Marsalek je vor Gericht stehen? Und hat Deutschland wirklich aus dem Skandal gelernt?
Für Jurastudierende und Berufseinsteiger bietet der Fall reichhaltiges Anschauungsmaterial – von den Grundlagen des Wirtschaftsstrafrechts über Fragen der Konzernzurechnung bis hin zur Rolle von Kronzeugen – wer lernen will, juristische Fälle richtig zu analysieren, findet hier reichlich Material. Ein Fall, der in Vorlesungen und Examensklausuren noch lange präsent sein wird.