Sport in Corona-Zeiten – Was ist erlaubt und was nicht?

Während Sport für viele Menschen einen wichtigen Bereich ihres Lebens darstellt, schmerzt es umso mehr, dass auch darauf momentan verzichtet werden muss. Nachdem man ohnehin nur zu Hause bleiben kann, wäre Sport ein guter Ausgleich, um fit zu bleiben in Corona-Zeiten.
Dadurch kann man dem Alltag vorübergehend entfliehen und sich, abseits der Isolation, etwas befreien. Stattdessen werden die Bäuche mit ungesundem Essen vollgeschlagen, Bewegung ist Mangelware. Mit fehlendem Ausgang und Veranstaltungsmöglichkeiten sinkt die Eigenmotivation. Der innere Schweinehund macht hier einen Strich durch die Rechnung. Viele Blogger und Influencer versuchen dem entgegenzuwirken. Immer mehr Videos mit Lockerungs-, Ausdauer- und Entspannungsübungen tauchen auf und sollen den Zuseher zum Mitmachen motivieren.

Worauf geachtet werden muss

Die Regeln und Verordnungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bayern und Baden-Württemberg sind von der Pandemie besonders stark betroffen, entsprechend streng sind auch die jeweiligen Vorschriften. Rheinland-Pfalz hat in Gegensatz dazu, erste Lockerungsmaßnahmen mit Montag eingeführt. Sport, im Freien und mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, ist nun erlaubt.
Die Wiedereröffnung von Fitnessstudios ist derzeit nicht vorgesehen. Wann dies der Fall sein wird, ist momentan nicht absehbar.
Wanderungen und spazieren gehen ist grundsätzlich gestattet, die Regierung appelliert hierbei aber an die Menschen, es nicht zu übertreiben. Eine Wanderung, 100 km vom Wohnort entfernt, sollte derzeit aufgeschoben werden. Gerade bei einem schönen Wetter ist dies vielleicht schwierig zu verstehen. Lieber sollte man aber Bewegung und Sport in der Wohngegend durchführen.

Der Vereinssport

Was alle Länder in Deutschland gleich haben, ist, dass Vereinssport gänzlich untersagt ist. Während große Sportvereine um das wirtschaftliche Überleben kämpfen, müssen Spitzensportler sich Gedanken machen, wie sie sich fit halten. Viele Vereine haben deshalb eigene, verpflichtende Übungen für ihre Schützlinge ausgegeben. Fußballstadien werden wohl noch viel längere Zeit ohne Zuseher auskommen müssen.
Aber auch der Amateur-Vereinssport leidet darunter. Indoor Veranstaltungen sind, auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit, nach wie vor gänzlich untersagt.
Einzelsport, wie zum Beispiel Tennis, ist in den meisten Bundesländern seit 20.04.2020 erlaubt. Der deutsche Tennis Bund plant nun kurzfristig eine eigene Serie aufzustellen. Auf Balljungen, zahlreiches Publikum und dem Handschlag der Kontrahenten muss freilich verzichtet werden. Sogar auf einen Linienrichter soll dabei verzichtet werden. Auch Golf ist so wieder erlaubt, wenn auch eingeschränkt.
Der stufenweise Wiedereinstieg in den Vereinssport ist zwar in Planung, von Normalität ist man aber noch weit entfernt.

Empfehlungen zum Sport in Corona-Zeiten

Bei Sport im Außenbereich und als Einzelperson muss man sich keine Sorgen machen. Wichtig dabei ist nur, den Sicherheitsabstand zu anderen Personen einzuhalten. In jedem Fall gilt es den Mindestabstand von 1,5 Metern aufrechtzuerhalten. Auch der Sport in den eigenen vier Wänden stellt natürlich kein Problem dar. Eine Maskenpflicht gilt in Bayern nur in Geschäften und muss daher während Leibesübungen nicht geltend gemacht werden.
Generell gilt, die Maßnahmen der Bundesregierung mit Hausverstand umzusetzen. Sport ist wichtig für unseren Kreislauf und damit unabdingbar für ein gesundes Leben. Indem man dem Alltag entfliehen kann, hat die Bewegung auch einen psychischen Effekt. Dennoch muss derzeit Sport alleine und im Freien durchgeführt werden. Bei Zuwiderhandeln können empfindliche Strafen drohen.

Rückrufe für Sitzsäcke nach tragischen Unfällen

Der Tod von mindestens zwei Kindern hat zu einem Rückruf von rund 2,2 Millionen US-weit verkauften Sitzsäcken geführt, die aufgrund von Konstruktionsproblemen, die zum Ersticken von Kindern führen können.

Am 22. August wurde von der U.S. Consumer Product Safety Commission (CPSC) ein Rückruf von Ace Bayou Bean Bag angekündigt, der darauf hinweist, dass die Stühle aufgrund der Möglichkeit zum Auspacken ein unangemessenes Risiko darstellen. Der CPSC weist darauf hin, dass dies ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko für Kinder darstellt, die hineinkriechen und eingeschlossen werden oder an der Schaumstofffüllung ersticken können.

Dem CPSC sind mindestens zwei Todesfälle im Zusammenhang mit den Sitzsäcken bekannt geworden, die von Kindern unterschiedlichen Alters geöffnet wurden. Ein 13-jähriger Junge aus Texas und ein 3-jähriges Mädchen aus Kentucky erstickten und erstickten in getrennten Vorfällen mit den Sitzsäcken, nachdem sie den Stoff geöffnet hatten, um hineinzukriechen. Beide Kinder wurden von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten in den Stühlen gefangen gefunden.

Der Rückruf betrifft fast 2,2 Millionen runde und L-förmige Stühle mit Außenschichten aus Vinyl oder Gewebe, die mit Polystyrolschaumbohnen gefüllt sind. Die Stühle wurden in verschiedenen Größen und in den Farben lila, violett, blau, rot, rosa, gelb, Kellygrün, schwarz, portabel, marineblau, limette, royalblau, türkis, tangerine und mehrfarbig verkauft.

Die runden Sitzsäcke wurden in 30, 32 und 40 Zoll im Durchmesser verkauft und die L-förmigen Taschen messen 18 Zoll breit und 30 Zoll tief und 30 Zoll hoch. Beide Arten von Sitzsäcken haben den Markennamen „ACE BAYOU CORP“ auf einem in die Stuhlnaht eingenähten Anhänger.

Die zurückgerufenen Sitzsäcke (es handelt sich dabei nicht um den hierzulande beliebten Fatboy Sitzsack) wurden in China unter der Ace Bayou Corporation of New Orleans, Louisiana, hergestellt, wo sie in den Fachgeschäften von Wal-Mart, Meijer, Bon-Ton, Wayfair und School und vor Juli 2013 online unter Amazon.com, Walmart.com und Meijer.com für zwischen 30 und 100 US-Dollar verkauft wurden.

Die CPSC empfiehlt den Kunden, alle Sitzmöbel zu überprüfen, um zu sehen, ob sich die Reißverschlüsse öffnen lassen. Wenn sich die Reißverschlüsse öffnen, sollten die Kunden sie sofort von Kindern entfernen und sich mit Ace Bayou in Verbindung setzen, um ein kostenloses Reparaturset zu erhalten, mit dem sie den Reißverschluss dauerhaft deaktivieren können, damit die Taschenstühle nicht zugänglich sind.

In der Vergangenheit wurden aufgrund ähnlicher Gefahren für Kinder, wenn die Reißverschlüsse nicht deaktiviert sind, mehrere Rückrufaktionen für Sitzsäcken durchgeführt. Kinder neigen dazu, auf den Stühlen zu spielen und öffnen die Reißverschlüsse, um im Inneren herumzuklettern.

Nicht behinderte Beutel mit Reißverschluss können schwere Verletzungen verursachen, da die Kinder nicht wissen, dass sie die Schaumstoffperlen versehentlich einatmen und zu ersticken beginnen können, wodurch sie im Stoff eingeschlossen werden. Vorfälle in der Vergangenheit deuten darauf hin, dass Kinder in den Sitzsäcken ersticken, weil das Gewebe, aus dem sie hergestellt werden, kein „atmungsaktives“ Material ist, was zu geringen Luftmengen in ihnen führt.

Die Produktion von Sitzsäcken erfordert nicht, dass die Beutel unter bestimmten Warnhinweisen dauerhaft verschlossen werden, aber freiwillige Industriestandards verlangen, dass nicht nachfüllbare Sitzsäcken mit geschlossenen und dauerhaft deaktivierten Reißverschlüssen ausgestattet sind. Angesichts der beiden jüngsten Todesfälle wird der CPSC erneut prüfen, ob die Normen verbindlich vorgeschrieben werden müssen.